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Kein „flattrn“ mit Twitter

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Der schwedische Mikropaymentdienst Flattr wurde vom Kurznachrichtendienst Twitter abgesägt. Der vor ca. drei Jahren gegründete Mikropaymentdienst Flattr darf nicht auf Twitter aktiv sein. Das legte Twitter in seinen API-Richtlinien fest.

Flattr stellt einen sozialen Sponsorendienst dar. Über Flattr können Kreative (auch unter Bloggern sehr beliebt) mit einem kleinen Obolus unterstützt werden. Die Grundintension von Flattr ist nicht, dass über die Plattform ein Geschäft abgewickelt wird, sondern dass man die Wertschätzung der jeweiligen Arbeit mit einem kleinen finanziellen Anteil ausdrückt.

Flattr ist die Plattform über diese man die Unterstützung verwalten kann. Das monatliche Grund-Budget kann von jedem individuell festgelegt werden. Dieses Budget wird dann monatlich vom angegebenen Konto abgebucht. Je nachdem wie viele Schaffende man „flattrt“, ergibt sich auch wie viel vom Budget die „Geflattrten“ am Ende des Montags abbekommen. Hat man beispielsweise weniger Kreative „geflattrt“ als im Vormonat, können sich diejenigen freuen, denn sie erhalten ein bisschen mehr vom Flattr-Kuchen. Wenn man also 32 mal „geflattrt“ hat, wird das Budget auf 32 „geflattrte“ Personen aufgeteilt. Hat man dagegen nur 10 Personen „geflattrt“, wird das Budget auf 10 Personen verteilt. Der Betrag wird dann im folgenden Monat auf dem Konto der „Geflattrten“ gut geschrieben.

„Flattrn“ kann man im Grunde genommen überall dort, wo Inhalte, „geliked“, favorisiert oder anderweitig beurteilt werden können. Auf sozialen Plattformen, wie Instagram, Soundcloud, Vimeo, 5px, flickr, APP.NET, Grooveshark und github ist dies bereits möglich. Flattr konnte auch einen Deal mit YouTube antreiben. Über YouTube können nun Videos „geflattrt“ werden, wenn sie “geliked“ wurden und der Flattr- und YouTube-Account miteinander verknüpft sind. Damit ist der Mikropaymentdienst für seine Nutzer noch sozialer und greifbarer geworden.

Twitter hat dem Flattr-Tool allerdings einen Strich durch die Rechnung gemacht. Kein “flattrn” über Twitter. “Twitter is forcing us to drop users ability to flattr creators by favoriting their tweets”, berichtet Flattr-Mitgründer Linus Olsson auf dem Flattr-Blog. Nach den Richtlinien von Twitter sei es verboten, Werbung mit Twitter-Aktionen zu “retweeten“, favorisieren, zu beantworten oder zu folgen. Basicthinking.de berichtet, dass Flattr-Gründer Linus Olsson eingewendet habe, dass eine Flattr-Aktion lediglich eine Wertschätzung einzelner Inhalte ist: „It’s not possible to pay creators to get a certain result.“ Flattr habe Twitter sogar angeboten auf einen 10%-Anteil zu verzichten, das habe Twitter allerdings abgelehnt.

Auf Twitter hat man im April hingegen eine Art Protest-Bewegung zum Thema gespürt. Viele Twitterer haben sich dafür ausgesprochen, dass Flattr in Twitter integriert werden soll. Mit dem Hashtag #BringbackFlattr haben sich Nutzer zur Problematik geäußert, hauptsächlich gegen die Entscheidung von Twitter. Was nun folgt, bleibt abzuwarten. Wer weiß, vielleicht finden wir Flattr demnächst doch noch auf Twitter.

 

(Screenshot: #BringbackFlattr)


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